Verleihung der Gemeindemedaille
Verleihung der Gemeindemedaille des Markt Frammersbach - Richtlinien
Der Marktgemeinderat hat am 28.07.1977 beschlossen, für besondere Leistungen und Verdienste von Personen eine Ehrenmedaille zu verleihen. Die Medaille zeigt auf der Vorderseite das Kirchbergpanorama mit der Kirche als Mittelpunkt und das Wappen des Marktes Frammersbach. Auf der Rückseite ist die Widmung "Für besondere Dienste" eingeprägt.
Der Hauptverwaltungsausschuss des Marktgemeinderates hat am 11.12.1978 die Richtlinien für die Verleihung der Gemeindemedaille festgelegt. Die Richtlinien wurden im Oktober 1996 überarbeitet und vom Gemeinderat am 18.11.1996 in der Neufassung genehmigt.
Die Gemeindemedaille des Marktes Frammersbach wird gemäß dem Beschluss des Marktgemeinderates bei folgenden Vorsaussetzungen verliehen:
A) Bereich "Sport und Kultur"
Einzelteilnehmer an Welt- und Europameisterschaften
Gold: Platz 1 und 2
Silber: Platz 3 und 4
Bronze: Platz 5
Einzelteilnehmer an Deutschen Meisterschaften
Gold: Platz 1
Silber: Platz 2
Bronze: Platz 3
Einzelteilnehmer an Süddeutschen, Bayerischen und Hessischen Meisterschaften
Silber: Platz 1
Bronze: Platz 2 und 3
Einzelteilnehmer an Nordbayerischen und Südhessischen Meisterschaften
Bronze: Platz 1
Mannschaften, die in einer der nachstehenden Spielklassen die Meisterschaft erreichen
Gold: 1. Bundesliga
Silber: 2. Bundesliga
Die jeweiligen Meisterschaften müssen von einem dem deutschen Sportbund angeschlossenen Fachverband oder einer internationalen Dachorganisation der Sportverbände ausgeschrieben sein.
Für die Vereine aus dem kulturellen Bereich gilt diese Regelung jeweils analog.
Ehrenamtlich Tätige
in Sport- und kulturellen Vereinen, die sich besondere Verdienste erworben haben.
Insbesondere Vereinsvorstände, Jugend- und Übungsleiter. Die Zahl der zu Ehrenden wird jährlich auf drei Personen begrenzt.
Gold: mindestens 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit
Silber: mindestens 18 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit
Bronze: mindestens 12 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit
B) Kommunale Verdienste
Gemeinderäte:
Gold: nach der 3. Wiederwahl (4 Perioden)
Silber: nach der 2. Wiederwahl (3 Perioden)
Bronze: nach der 1. Wiederwahl (2 Perioden)
Kommunale Bedienstete in Führungsämtern
Gold: nach 40 Jahren
Silber: nach 25 Jahren
Bronze: nach 20 Jahren
Kommunale Bedienstete in sonstigen Funktionen
Silber: nach 40 Jahren
Bronze: nach 25 Jahren
Sonstige Ehrenämter
(z.B. Gemeindebücherei, Jugendarbeit, Feuerwehren, Verkehrsverein)
Gold: Tätigkeiten von mindestens 25 Jahren
Silber: Tätigkeiten von mindestens 15 Jahren
Bronze: Tätigkeiten von mindestens 10 Jahren
Elternbeiräte von Volksschule und Kindergarten
Gold: Tätigkeit von mindestens 30 Jahren
Silber: Tätigkeit von mindestens 25 Jahren
Bronze: Tätigkeit von mindestens 18 Jahren
C) Kirche und caritative Vereine
Ehrenamtliche Tätigkeit als Pfarrgemeinderat, in der Kirchenverwaltung und in caritativen Ortsvereinen
Gold: Tätigkeiten von mindestens 25 Jahren
Silber: Tätigkeiten von mindestens 15 Jahren
Bronze: Tätigkeiten von mindestens 10 Jahren
D) Berufliche Wettbewerbe
Sieger bei beruflichen Wettbewerben
Gold: auf internationaler Ebene
Silber: auf Bundesebene
Bronze: auf Landesebene
E) Sonstige Kriterien
Ehrenamtlich Tätige im kirchlichen und caritativen Bereich mit besonderen Verdiensten
(z.B. Organisten, Lektoren) mit einer mindestens 20- jährigen Tätigkeit
Persönlichkeiten, die sich große Verdienste für die Gemeinde erworben haben
F) Sonstiges
Über die Verleihung der Medaillen nach dem Buchst. E entscheidet im Einzelfall der Gemeinderat.
Über die Verleihung der Medaillen nach den Buchst. A bis D entscheidet der Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur, falls sich der Gemeinderat die Zuständigkeit im Einzelfall nicht vorbehält.
Mit der Medaille wird eine Urkunde ausgehändigt, aus welcher der Anlass der Verleihung ersichtlich ist.
Frammersbach, den 18.11.1996